Vielfach unbekant
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Ihre Vorteile
– Technische Expertise
– Juristische „Entlastung“ im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig und sachkundig durchgeführeten Prüfung.
– höhere Sicherheit für Familie und Mieter
– Früherkennung von Schäden
– Erhöhung der Betriebssicherheit